B
Pkw und leichte Lkw (bis 3,5t)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre
Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klassen L, M, S
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie
| OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse | MIT Vorbesitz einer anderen Klasse | |
| Grundunterricht | 12* | 6* |
| Klassenspezifischer Unterricht | 2* | 2* |
| Gesamt | 14* | 8* |
| *Doppelstunden zu je 90 Minuten |
Praxis
Mindestumfang der Sonderfahrten
| Überlandfahrten | 5* |
| Autobahnfahrten | 4* |
| Nachtfahrten | 3* |
| Gesamt | 12* |
| *Stunden zu je 45 Minuten |