A1

Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

ALTERSSTUFUNG:

Die Klasse A1 wird vor der Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80km/h erteilt.


Mindestalter: 16 Jahre
Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse M



Theoretische und praktische Ausbildung


Theorie


  OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse MIT Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12* 6*
Klassenspezifischer Unterricht 4* 4*
Gesamt 16* 10*
*Doppelstunden zu je 90 Minuten    

Praxis
Mindestumfang der Sonderfahrten


Überlandfahrten 5*
Autobahnfahrten 4*
Nachtfahrten 3*
Gesamt 12*
*Stunden zu je 45 Minuten  

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